Mitglied im Verein kann jede natürliche und jede juristische Person werden, die sein Ziel im Sinne des § 2 der Satzung unterstützt.
Der mindestens jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung obliegt u.a. die Beschlussfassung über Jahresrechnung und Jahresbericht sowie über die Entlastung des Vorstands. Außerdem entscheidet sie über den Jahreshaushalt, die Aufgaben des Vereins, Satzungsänderungen, Mitgliedsbeiträge – und sie wählt den Vorstand.
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